... unsere Satzung ...


§1

Name, Sitz und Zweck des Clubs

Der Club führt den obigen Namen und wurde am 17. März 1985 in Leverkusen gegründet. Er verfolgt den Zweck des sportlichen und geselligen Beisammenseins unter den Mitgliedern.


§2

Mitgliedschaft

Der Club darf die Anzahl von 12 Mitgliedern nicht überschreiten. Neue Mitglieder müssen den prozentualen Anteil des Kassenbestandes, der bei Eintritt festgelegt wird, entrichten. Ausgeschiedene Mitglieder haben keine finanziellen Ansprüche an den Kegelclub. In Sonderfällen kann nach Rücksprache mit den Mitgliedern eine Ausnahme erfolgen.


§3

Verwaltung

Die Verwaltung der Einnahmen obliegt dem Schatzmeister, dessen Bücher und sonstige Unterlagen von jedem Mitglied zu jeder Zeit eingesehen werden können.


§4

Verwendung

Die Einnahmen sind ausschließlich für eine Kegeltour, für eine gesellige Veranstaltung oder für gewisse Utensilien, die vor der Anschaffung mit den Mitgliedern abzu-stimmen sind, zu verwenden.


§5

Kegeltour

Kann ein Mitglied nicht an der Kegeltour teilnehmen, besteht kein Anspruch auf seinen Anteil der Reisekosten. Bei einem unvermeidlichen Hindernis entscheiden die Mitglieder über die Auszahlung der Beiträge.
Der Auszahlungsbetrag wird wie folgt berechnet: Die Gesamtsumme der bezahlten Beiträge wird mit 50% der eingezahlten Startgebühr sowie der Strafcent (Pudel, Sti-na etc.) subtrahiert. Dieser Betrag wird an das Mitglied ausgezahlt.


§6

Gastkegler

Es dürfen pro Kegelabend nicht mehr als drei Gastkegler am Kegeln teilnehmen. Der Kegelclub muss über die Anwesenheit eines Gastkeglers frühzeitig informiert wer-den. Der Gastkegler bezahlt die Hälfte der normalen Startgebühr.


§7

Beiträge

Grundgebühr 10,- €
Spiele -,50 € bis ...
Pudel etc. -,30 €
Neunen -,50 €
Kranz -,50 €

Strafcent für Zuspät kommen können nach Absprache an dem jeweiligen Kegelabend von den Mitgliedern je nach Bedarf selbst festgelegt werden.


§8

Pudelkönig/Pokal

Der Tagessieger ist für seinen Pokal selber verantwortlich. Wird die Pokal vergessen ist eine Strafgebühr von 2,- € zuzahlen. Erscheint der Tagessieger nicht beim nächsten Kegeln, ist er verpflichtet den Pokal innerhalb von 4 Wochen einem Mitglied zu überreichen. Bei nicht befolgen ist ebenfalls eine Strafgebühr von 2,- € zuzahlen.
Der Pudelkönig ist verpflichtet beim nächsten Kegelabend den Kegelclub zu bewirten.


§9

Fehlen

Bei entschuldigtem Fehlen muss das betreffende Mitglied den Durchschnitt des Kegelabends zahlen. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der doppelte Durchschnitt von dem betreffenden Mitglied gefordert.


§10

Abstimmungen

Bei Abstimmung jeglicher Art entscheidet jeweils 50% Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder, sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht.